Gemeinschaft der Gemeinden Nettetal

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Aktuelles vom KGV

Der Katholische Kirchengemeindeverband Nettetal (KGV)

Das Jahr 2010 hat für die Verwaltung der Kirchengemeinden zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Der vom Bischof Heinrich Mussinghoff vor einigen Jahren angestoßene Veränderungsprozess geschieht vor dem Hintergrund, dass Handlungsbedarf für die Kirche besteht, der u.a. darauf beruht, dass sich die Gesellschaft und damit auch die katholische Kirche im Umbruch befindet, die Zahl der Gemeindemitglieder im Bistum und die Zahl der Priester sinkt. Nicht zuletzt verringern sich nach den Berechnungen des Bistums die Kirchensteuermittel bis 2030 um 50 Prozent.

Deshalb wurden neue Organisationsregeln für das Bistum vorgegeben, die festlegen, in welchen Verhältnissen künftig die Kirche im Bistum Aachen organisiert ist, um „neue Energien freizusetzen.” Die Kirche soll auch künftig Wegbegleiter für die Menschen zu sein und innerhalb der Gemeinschaften der Gemeinden Stärken nutzen, mehr als die einzelne Pfarrei das kann.

Was bedeutet das für die einzelnen Pfarren? Alle sieben Pfarreien unserer GdG (Gemeinschaft der Gemeinden) bilden ab dem 1.1.2010 den Kirchengemeindeverband (KGV) Nettetal. In dieser Gemeinschaft eröffnen sich, auf die Zukunft gerichtet, weitaus größere Möglichkeiten, mit den vorhandenen knappen Mitteln etwas zu bewegen.

Neben dem Verwaltungszentrum, dass bereits vor zwei Jahren als Dienstleister für administrative Aufgaben (u.a. Rechnungswesen, Personalangelegenheiten, Immobilienverwaltung) gegründet wurde, wird es nun einen weiteren neuen Verband geben. Der KGV übernimmt für die Kirchengemeinden der GdG Nettetal die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben und die Vorhaltung von kirchlichen Einrichtungen, sofern diese von den jeweiligen Kirchengemeinden auf den KGV übertragen werden. So wird z.B. das gesamte Personal der Kirchengemeinden auf den KGV übertragen. Weitere gemeinsame Aufgaben können insbesondere sein: die Wahrnehmung der Betriebsträgerschaften von Einrichtungen der Kirchengemeinden, wie Kindergärten, Jugendheime oder auch die Begegnungsstätte, sofern diese auf den KGV übertragen werden.

Der KGV Nettetal wird nach außen durch die Verbandsvertretung vertreten, die aus dem Vorsitzenden und je zwei weiteren Mitgliedern der beigetretenen Kirchenvorstände besteht. Damit bleiben die Verantwortlichen der Kirchenvorstände der Gemeinden ausreichend eingebunden.

Karl-Heinz Erkens

Institutionelles Schutzkonzept

Im Mai 2014 wurde in allen fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens die derzeit gültige „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung)“ in Kraft gesetzt.
Diese verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde für den Kirchengemeindeverband Nettetal ein ISK erarbeitet.

Aktuelles vom KGV

Ergänzungen dazu gibt es für jede Kirchengemeinde der GdG Nettetal für die pfarrlichen Gruppierungen.
Das Schutzkonzept des KGV Nettetal finden Sie hier:

Aktuelles KGV

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