Pfarrei Heilige Mutter Teresa
Nettetal

Aktuelles vom KGV

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist zuständig für das Vermögen, die Gebäude und Grundstücke der Kirchengemeinde. Er entscheidet über den Bau, die Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden im Gemeindebesitz und über die Aufstellung des jährlichen Budgets und die Rechnungslegung und trägt hierfür die Verantwortung.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern (§ 2 VVG).

Die Amtszeit dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich. Im dreijährigen Turnus stehen jeweils die Hälfte der sich im Amt befindlichen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wieder zur Wahl.

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Institutionelles Schutzkonzept

Im Mai 2014 wurde in allen fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens die derzeit gültige „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung)“ in Kraft gesetzt.
Diese verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde für den Kirchengemeindeverband Nettetal ein ISK erarbeitet.

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Ergänzungen dazu gibt es für jede Kirchengemeinde der GdG Nettetal für die pfarrlichen Gruppierungen.
Das Schutzkonzept des KGV Nettetal finden Sie hier:

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